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Korea Visa Portal (Visa Navigator/Visa by Categories) http://www.visa.go.kr 


Termin vereinbaren http://consul.mofa.go.kr/en/main.do

Formulare

  • Visa Application Form (general) pdf file

  • Visa Application Form (Confirmation of Visa Issuance) pdf file

  • Visa Application Form (Sample) pdf file

  • Antrag auf Postversandpdf file 
    ※ Während der gesamten Bearbeitungszeit sollte Ihr Pass in unserem Büro verbleiben. Die Abholung Ihres Passes ist nach der gesamten Bearbeitung möglich. Alternativ können Sie auch einen selbstadressierten und frankierten Rückumschlag mitbringen, um Ihren Pass per Post zu erhalten.

  • Alle Dokumente sollten nur in Englisch/Koreanisch eingereicht werden.

Medienanstalten/Journalisten Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-1)

Weitere Information
  • Für journalistische oder medientechnische Tätigkeiten müssen alle Staatsangehörige ein Visum beantragen.
  • Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Entsendungsschreiben der Medienanstalt
    • Presseausweis
    • Arbeitsplan in Korea
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

Geschäftsvisum (C-3-4)

※ Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei mit K-ETA in die Republik Korea einreisen. ☞ K-ETA Webseite

Weitere Information
  • Für ein Geschäftsvisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Einladungsschreiben aus Korea mit Angabe des Besuchszwecks, der Dauer, der Aufgaben des Antragstellers usw.,
      mit Stempel und Unterschrift
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Entsendungsschreiben des Unternehmens in Deutschland in englischer Fassung (Original)
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

Touristenvisum (C-3-9)

※ Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei mit K-ETA in die Republik Korea einreisen. ☞ K-ETA Webseite

Weitere Information
  • Für Touristenvisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Finanzierungsnachweis für die Reisekosten
      (z.B. aktuelle Kontoauszüge der letzten 3 Monate, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers)
    • Nachweis des Hin- und Rückflugs (E-Ticket, in englischer Fassung) und einer Unterkunft in Korea
      (z.B. Hotelbuchungsbestätigung in englischer Fassung)
    • Für Studenten: Semesterbescheinigung auf Englisch
    • Für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer: Arbeitsbescheinigung mit Firmenstempel und Unterschrift des Vertreters auf Englisch (Original)
    • Für Selbstständige: Bescheinigung über die Zahlung der Einkommensteuer und Gewerbeanmeldung
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

Erwerbstätigkeit : Aufenthalt bis zu 90 Tage (C-4)

Weitere Information
  • Für eine vergütete Erwerbstätigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Einladungsschreiben aus Korea mit Angabe des Besuchszwecks, der Dauer, der Aufgaben des Antragstellers usw.,
      mit Stempel und Unterschrift
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Entsendungsschreiben des Unternehmens in Deutschland in englischer Fassung (Original)
    • Dokumente, die die Beziehung zwischen dem einladenden Unternehmen in Korea und dem Beschäftigungsunternehmen
      des Antragstellers sowie den Zweck des Besuchs belegen (z.B. Vertrag, Dienstleistungsvertrag, Kaufauftrag,
      Ausfuhrerklärungsbescheinigung)
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren
  • Für ein Künstlervisum benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Einladungsschreiben vom Konzertveranstalter
    • Empfehlungsschreiben des Korea Media Rating Board (Letter of performance recommendation)
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • ein persönliches Referenzschreiben (Letter of personal reference)
    • Arbeitsvertrag für das Konzert
    • einen Konzertplan
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

Studentenvisum (D-2) 

Weitere Information
  • Antragstellung mit „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid)
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • Immatrikulations- oder Studentenausweis der heimischen Universität auf Englisch
    • „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid - Kopie ausreichend) der koreanischen Universität mit Ihrem persönlichen Unterschrift
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren
  • Antragstellung mit "Confirmation of Visa Issuance" (Genehmigung für Ausstellung eines D-2 Visums, z.B. "SB-BO-16-123456")
  • Ab 1. Juli 2016 benötigten einige von Ihnen für das Studentenvisum (D-2)eine Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance". Die Beantragung sollte Ihre koreanische Hochschule für Sie übernehmen. Die Genehmigung "Confirmation of Visa Issuance" durch Immigration Office dauert etwa 4 Wochen. https://www.visa.go.kr/openPage.do?MENU_ID=10205
    • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Genehmigungsnummer „Confirmation of Visa Issuance“
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger)
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren
  • *Über das Studium in Korea:http://www.studyinkorea.go.kr

Sprachkurs und Praktikum: Aufenthalt länger als 90 Tage (D-4)

Weitere Information
  • Für einen Sprachkurs an einer Universität oder bei der Korea Foundation benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • „Certificate of Admission“ (Zulassungsbescheid - Kopie ausreichend) mit Ihrem persönlichen Unterschrift
    • Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
    • Kopie der Meldebescheinigung (alle ausländische Staatsangehörige)
    • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Nicht-EU-Bürger):
      Nachweise über einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 2 Jahren
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

  • Praktikum an einer Universität oder in einer Organisation in Korea
    • Für ein unbezahltes Praktikum, das weniger als 90 Tage dauert, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Wenn das Praktikum länger als 90 Tage dauert, muss die Organisation für den Praktikanten ein "Certificate for Confirmation of Visa issuance" beim "Immigration Office" in Korea beantragen.

Visum für ehemalige koreanische Staatsangehörige und ihre Kinder (F-4)

Weitere Information
  • Ehemalige koreanische Staatsangehörige,die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Kinder können sich mit diesem Visum bis zu zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren in Korea aufhalten. Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • deutsche Einbürgerungsurkunde
    • koreanische Ausbürgerungsurkunde (기본증명서/제적등본)
    • Führungszeugnis (zwischen 14-59 Jahre alt)
    • wenn die Antragsteller Kinder der ehemaligen Koreaner sind: Geburtsurkunde
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren

Visum für Working Holiday Programm (H-1) http://whic.mofa.go.kr/ger/

Weitere Information
  • Seit April 2009 besteht zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland ein Working Holiday Programm (WHP). Im Rahmen dieses Programmes können junge deutsche Staatsangehörige (18-30 Jahre) für ein Jahr nach Korea reisen, um dort Land und Kultur kennen zu lernen. Mit dem WHP-Visum ist es möglich, den Aufenthalt in Korea durch Ferienjobs zu finanzieren. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 12 Monate.
  • Allgemeine Informationen zum Visum :
  • Altersanforderungen : Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
  • Einreise nach Korea : Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen.
  • Der Antrag muss bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland gestellt werden.
  • Dauer des Aufenthalts : Bis zu 12 Monate (ab dem Einreisedatum).
  • Arbeitsbedingungen :
    • Keine zeitliche Begrenzung für Ferienjobs
    • „Nichteignung“ des Visums für Tätigkeiten s. u.
  • Anfallende Kosten : Flugkosten, Haftpflicht- und Krankenversicherung, ein Grundbetrag zur Finanzierung des Aufenthalts vor Antritt des ersten Arbeitsverhältnisses.
  • Sprachkurse : Die Teilnahme an koreanischen Sprachkursen ist gestattet.
  • Angehörige : Das Visum gilt nur für den Antragsteller, seine Angehörigen (beispielsweise Ehepartner und Kinder) können nicht mit nach Korea einreisen.
  • „Nichteignung“ des Visums : Junge deutsche Teilnehmer am Working Holiday Programm können in Korea einer einfachen Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen sind allerdings folgende Bereiche :
    • Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern, Beispielsweise Arbeit als Arzt, Anwalt, Professor usw.
    • Tätigkeiten im Bereich Journalismus, Religiöses, akademischer Research, Ingenieurswesen, Technik
  • Fremdsprachenlehrer : Wer nach der Ankunft in Korea gerne als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte, muss ein E-2-Visum beantragen.
  • Aus- oder Weiterbildung. Wer primär daran interessiert ist, einer Aus- oder Weiterbildung nachzugehen, bzw. unabhängig von koreanischen Sprachstudien ein akademisches Zeugnis zu erlangen, muss ein Studentenvisum (D-2) beantragen.
  • Hauptberufliche Tätigkeit in Korea : Wessen Hauptinteresse nicht das Reisen in Korea, sondern das Ausüben einer hauptberuflichen Tätigkeit ist, ist vom WHP ausgeschlossen.
  • Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie (beispielsweise Tänzer, Sänger, Musiker oder Akrobaten) oder sonstige unseriöse Tätigkeiten.
  • Antragsunterlagen
    • ein vollstandig ausgefülltes Antragsformular (Visa Application Form)
    • Reisepass (min. 6 Monate gültig)
    • ein aktuelles Passbild (Farbfoto, 3,5 x 4,5 cm), das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
      Bitte kleben Sie das Foto auf das Antragsformular.
    • - Working-Holiday Aktivitätsplan auf Englisch oder Koreanisch (A4, formlos)
    • Nachweis des Hin- und Rückflugs (E-Ticket, in englischer Fassung)
    • *Falls kein Rückflugticket vorliegt, ist ein Finanzierungsnachweis inklusive der Kosten für Hin- und Rückflug
      (insgesamt mindestens 3.500 Euro) vorzulegen.
    • Finanzierungsnachweis : der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können (aktuelle Kontoauszüge mit mindestens 2,300 Euro).
    • Ausreichender Versicherungsschutz (Deckungssumme jeweils von mindestens 30.000 Euro) :
      Bescheinigung in englischer Fassung einer in Korea gültigen Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken).
    • EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren
  • Bewerbungsverfahren
  • Das WHP-Visum kann in einer der koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen.
  • Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zu einem persönlichen Interview erfolgen. Bitte kalkulieren Sie für diese Eventualität extra Zeit ein.
  • Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben.