Abgesehen vom Mehrfachvisum (Multivisa) gilt für alle Visa folgende Regel: auch wenn die Aufenthaltsdauer nicht auf drei Monate beschränkt ist, d.h. mehr als 90 Tage beträgt, muss der Visumsinhaber innerhalb von drei Monaten nach der Erteilung des Visums nach Korea einreisen, da andernfalls die Gültigkeit des Visums erlischt. Der Inhaber des einfachen Visums muss ab dem Ausstellungsdatum innerhalb von drei Monaten nach Korea einreisen.
Anmeldung beim Immigration Office
Anmeldungspflicht für Ausländer (Alien Registration)
Ausländer, die mit einem Visum der Gültigkeit von mehr als 90 Tagen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen sich nach der Ankunft in Korea innerhalb dieser 90 Tage beim zuständigen regionalen Einwanderungsamt (Immigration Office) anmelden.
Ausländerbehörden (Immigration Office)
Seoul +82 (0)2 650 6369
Flughafen Incheon +82 (0)32 740 7232
Incheon +82 (0)32 889 9903/10
Busan +82 (0)51 461 3020/39
Flughafen Kimhae +82 (0)51 972 1610/5
Jeju +82 (0)64 722 3494, +82 (0)64 721 3494
Wiedereinreise
Erlaubnis der Wiedereinreise (Reentry Permit)
Wenn ein Single-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90Tage) während seiner genehmigten Aufenthaltsdauer kurz das Land verlassen und wieder einreisen will, muss er bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) ein 'Reentry Permit' beantragen.