●Achtung:
○Für das koreanische Visum sind wir berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
○Bei Fehlüberweisung oder nach Beginn der Bearbeitung sowie im Falle einer Ablehnung hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Rückerstattung.
○Die Staatsbürger folgender Länder können bei einer koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum für Korea beantragen, wenn sie sich bereits mindestens 2 Jahren in Deutschland aufhalten: China, Philippinen, Indonesien, Bangladesch, Vietnam, Mongolei, Thailand, Pakistan, Sri Lanka, Indien, Myanmar, Nepal, Iran, Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Ukraine, Nigeria, Ghana, Ägypten, Peru, Syrien, Sudan, Kosovo, Kuba, Palästina, Irak, Jemen, Afghanistan, Kamerun, Somalia, Gambia und Senegal.
○Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland ist durch die Vorlage einer Kopie des ersten deutschen Visums oder der Meldebescheinigung nachzuweisen.
○Während der gesamten Bearbeitungszeit sollte Ihr Pass in unserem Büro verbleiben. Die Abholung Ihres Passes ist nach der gesamten Bearbeitung möglich. Alternativ können Sie auch einen selbstadressierten und frankierten Rückumschlag mitbringen, um Ihren Pass per Post zu erhalten.
○Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag beträgt in der Regel 7-10 Werktage. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit verlängern kann, wenn wichtige Dokumente oder Informationen fehlen.