Die seit dem 13. April 2020 aufgrund von Covid-19 geltende vorübergehende Aussetzung der visumsfreien Einreise wird für die EU und den Schengen-Raum ab dem 1. September 2021 (Mittwoch) um 00:00 Uhr aufgehoben.
- (EU-Länder) Griechenland, Niederlande, Dänemark, Deutschland, Lettland, Rumänien, Luxemburg, Litauen, Belgien, Bulgarien, Zypern, Schweden, Spanien, Slowakei, Estland, Österreich, Italien, Tschechien, Kroatien, Portugal, Polen, Frankreich , Finnland, Ungarn - (Nicht-EU Schengen-Staaten) Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island |
Mit der Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der visumsfreien Einreise werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein. Allerdings muss die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Website (http://www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragt werden.
Weitere Informationen zu K-ETA und der Beantragung finden Sie auf der K-ETA Website.
※ Für Erwerbstätigkeiten muss jedoch wie bisher ein Visum beantragt werden.