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Ab dem 4. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, ein
Visum bei der Botschaft der Republik Korea (Berlin) zu
beantragen. Ein Visum für Korea muss künftig beim Korea Visa
Application Center (KVAC) beantragt werden (Korea Visa Application
Center: www.visaforkorea.eu). Bitte beachten Sie jedoch,
dass alle Unterlagen direkt an das Center und nicht an die
Botschaft geschickt werden müssen.
Korea Visa Application Center (Berlin) [Postalische Antragstellung überall aus Deutschland möglich!]
- Adresse: 5. Stock, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin
- Tel: +49 30 2902245 550
- Web: www.visaforkorea.eu
- Email: kvacdeinfo@iom.int
- Öffnungszeiten: Mo.- Fr. (9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30)
Wichtige Hinweise zur Visumbeantragung und –Ausstellung
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Die Dauer der Antragsüberprüfung und Ausstellung hängt von der
Art des Visums ab und beträgt in der Regel zwei
Geschäftswochen ab dem Zeitpunkt, wenn alle erforderlichen
Dokumente beim Korea Visa Application Center (KVAC)
eingegangen sind. Allerdings kann sich der Prüfungszeitraum
aufgrund erhöhter Visumanträgen und der Anforderung
zusätzlicher Dokumente verlängern.
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Die Antragsüberprüfung wird in der Reihenfolge durchgeführt,
in der die Anträge bei dem Korea Visa Application Center
(KVAC) eingegangen sind. Planen Sie daher bitte im Hinblick
auf Ihre Abflugdaten ausreichend Zeit ein. - Bitte beachten
Sie, dass Flugpläne, persönliche Reisepläne, etc. nicht unter
die Gründe einer verkürzten Antragsüberprüfung fallen.
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Wenn Sie den Fortschritt Ihrer Visumerteilung überprüfen
möchten, gehen Sie bitte zum Visa-Portal (visa.go.kr) und
wählen Sie das Menü „Visa Application Center“ aus. Dort geben
Sie die Antragsnummer, die Sie vom KVAC erhalten haben, sowie
Ihre Passnummer und Ihren Namen auf Englisch ein (keine
Umlaute, Reihenfolge: Nachname Vorname). Da es angesichts der
erhöhten Visumanträge in letzter Zeit schwierig ist, die
Botschaft oder das Korea Visa Application Center telefonisch
zu erreichen, bitten wir Sie, Ihren Status selbst im
Visa-Portal zu überprüfen. (Es ist nicht möglich, den
Bearbeitungsfortschritt über die Notrufnummer nachzufragen.)
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Gemäß den Vorschriften des Justizministeriums (9.12.2019) kann
das von Ihnen beantragte Visum abgelehnt und die
Visumerteilung für drei Jahre eingeschränkt werden, wenn Sie
die Angestellten der Visaberatung oder der Botschaft
anschreien oder durch Verhalten wie Beschimpfungen,
Körperverletzung, Einschüchterung, Hausfriedensbruch, etc.
unter unangemessenen Druck setzen oder wenn Sie versuchen, die
rechtmäßige Visumsarbeit zu beeinträchtigen, indem Sie durch
eine 3. Person z.B. um eine schnellere Antragsprüfung oder
Anfrage einer Ausnahmegenehmigung bitten.
Bitte beachten Sie daher die obigen Hinweise, damit Ihnen bei
der Visumbeantragung keine Nachteile entstehen.